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   LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/2000   

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LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/2000 (https://dejure.org/2000,5920)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 12.12.2000 - 8 Ta 138/2000 (https://dejure.org/2000,5920)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 8 Ta 138/2000 (https://dejure.org/2000,5920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme; Berufungseinlegung zur Fristwahrung ; Ermäßigung der Prozessgebühr vor Sachantragstellung; Charakter einer Vertretungs- und Verteidigungsanzeige; Voraussetzungen einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 515; ; BRAGO § 31; ; BRAGO § 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit bei Berufungsrücknahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 477
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 13.12.1999 - 9 Ta 620/99

    Anwaltsgebühren: Anfall der Prozessgebühr bei "zur Fristwahrung" eingelegter

    Auszug aus LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00
    Durch die Entgegennahme der Rechtsmittelschrift und die Weiterleitung an die Partei erwächst dem Prozeßbevollmächtigten aber weder eine halbe (so aber offenbar Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluß vom 13.12.1999 - 9 Ta 620/99, Leitsatz in Der Betrieb 2000, 1236) noch eine ganze Prozeßgebühr, weil diese Tätigkeit noch vom erstinstanzlichen Auftrag erfaßt und mit der erstinstanzlich verdienten Prozeßgebühr abgegolten wird (§ 13 Abs. 1 BRAGO).

    Denn es erscheint nicht sachgerecht, daß der Rechtsanwalt schon einen Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels quasi "ins Blaue hinein" einreicht, bevor er sich auf der Grundlage der Rechtsmittelbegründung mit Umfang und Inhalt des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil überhaupt befassen kann (so schon Thüringer Landesarbeitsgericht Beschluß vom 21.09.1999 - 8 Ta 122/99 n. v.; vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 10.01.2000 - 10 WF 4338/99 MDR 2000, 415; anderer Auffassung Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluß vom 13.12.1999 a. a. O.).

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00
    Die Kostenentscheidung entspricht dem Maß des gegenseitigen Obsiegens und Unterliegens (§ 92 Abs. 1 ZPO), wobei die Beklagte einen Teil der Kosten auch zu tragen hat, obwohl sie der Beschwerde nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Frankfurt Beschluß vom 27.07.1998 - 12 W 137/98 MDR 98, 1373; anderer Auffassung LAG Nürnberg Beschluß vom 16.09.1998 - 2 Ta 68/98 Juristisches Büro 99, 89; vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 02.08.1999 - 1 W 2438/99 MDR 99, 1407, Hake MDR 2000, 481).
  • OLG Nürnberg, 02.08.1999 - 1 W 2438/99

    Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren bei zu hoher Kostenfestsetzung

    Auszug aus LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00
    Die Kostenentscheidung entspricht dem Maß des gegenseitigen Obsiegens und Unterliegens (§ 92 Abs. 1 ZPO), wobei die Beklagte einen Teil der Kosten auch zu tragen hat, obwohl sie der Beschwerde nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Frankfurt Beschluß vom 27.07.1998 - 12 W 137/98 MDR 98, 1373; anderer Auffassung LAG Nürnberg Beschluß vom 16.09.1998 - 2 Ta 68/98 Juristisches Büro 99, 89; vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 02.08.1999 - 1 W 2438/99 MDR 99, 1407, Hake MDR 2000, 481).
  • OLG Frankfurt, 27.07.1998 - 12 W 137/98

    Rechtsanwaltsvergütung des Mahnanwalts für Antrag auf Vollstreckungsbescheid nach

    Auszug aus LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00
    Die Kostenentscheidung entspricht dem Maß des gegenseitigen Obsiegens und Unterliegens (§ 92 Abs. 1 ZPO), wobei die Beklagte einen Teil der Kosten auch zu tragen hat, obwohl sie der Beschwerde nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Frankfurt Beschluß vom 27.07.1998 - 12 W 137/98 MDR 98, 1373; anderer Auffassung LAG Nürnberg Beschluß vom 16.09.1998 - 2 Ta 68/98 Juristisches Büro 99, 89; vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 02.08.1999 - 1 W 2438/99 MDR 99, 1407, Hake MDR 2000, 481).
  • OLG Nürnberg, 10.01.2000 - 10 WF 4338/99

    Erstattung von Kosten im Berufungsverfahren; Erstattungsfähigkeit der Kosten für

    Auszug aus LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00
    Denn es erscheint nicht sachgerecht, daß der Rechtsanwalt schon einen Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels quasi "ins Blaue hinein" einreicht, bevor er sich auf der Grundlage der Rechtsmittelbegründung mit Umfang und Inhalt des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil überhaupt befassen kann (so schon Thüringer Landesarbeitsgericht Beschluß vom 21.09.1999 - 8 Ta 122/99 n. v.; vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 10.01.2000 - 10 WF 4338/99 MDR 2000, 415; anderer Auffassung Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluß vom 13.12.1999 a. a. O.).
  • LAG Hamm, 20.07.1998 - 4 Sa 428/98

    Erstattung von Anwaltskosten in Berufungsverfahren; Beauftragung eines Anwalts

    Auszug aus LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00
    Ohne daß Veranlassung bestünde, auf die seit Jahren anhaltende kontroverse Diskussion über die Höhe der erstattbaren gegnerischen Anwaltskosten bei Rücknahme eines nur zur Fristwahrung eingelegten Rechtsmittels einzugehen (vgl. Nachweise über den Stand der Diskussion bei Hansens BRAGO 8. Aufl. § 32 Rnr. 18 ff; Wenzel in GK-ArbGG § 12 a Rz. 107; LAG Hamm Beschluß vom 20.07.1998 - 4 Sa 428/98 - MDR 98, 1440), geht das Beschwerdegericht bei dieser Fallkonstellation seit jeher von folgenden Grundsätzen aus:.
  • LAG Nürnberg, 16.09.1998 - 2 Ta 68/98

    Antrag auf Festsetzung der Vergütung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Thüringen, 12.12.2000 - 8 Ta 138/00
    Die Kostenentscheidung entspricht dem Maß des gegenseitigen Obsiegens und Unterliegens (§ 92 Abs. 1 ZPO), wobei die Beklagte einen Teil der Kosten auch zu tragen hat, obwohl sie der Beschwerde nicht entgegengetreten ist (vgl. OLG Frankfurt Beschluß vom 27.07.1998 - 12 W 137/98 MDR 98, 1373; anderer Auffassung LAG Nürnberg Beschluß vom 16.09.1998 - 2 Ta 68/98 Juristisches Büro 99, 89; vgl. OLG Nürnberg Beschluß vom 02.08.1999 - 1 W 2438/99 MDR 99, 1407, Hake MDR 2000, 481).
  • BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02

    Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des

    Es besteht im Normalfall kein Anlaß für den Berufungsgegner, mit der Vertretungsanzeige seines Prozeßbevollmächtigten zugleich den Sachantrag auf Zurückweisung der Berufung anzukündigen (BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324; LAG Thüringen 12. Dezember 2000 - 8 Ta 138/2000 - MDR 2001, 477; OLG Naumburg 18. Februar 1997 - 4 W 243/96 - Anwaltsblatt 1999, 56).

    Denn entscheidend ist, daß sich der Berufungsbeklagte erst nach Vorliegen der Berufungsbegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil sachlich auseinandersetzen kann (LAG Sachsen-Anhalt 16. Juni 2000 - 10 Ta 112/00 - LAG Thüringen 12. Dezember 2000 - 8 Ta 138/2000 - OLG Koblenz 13. Juni 2001 - 14 W 395/01 - OLG Naumburg 21. September 2001 - 13 W 166/01 - offengelassen LAG Schleswig-Holstein 23. April 2001 - 1 Ta 45 e/01 - NZA-RR 2001, 494).

  • LAG Hessen, 07.06.2004 - 13 Ta 197/04
    Es ist umstritten, in welcher Höhe die Gebühren des Berufungsgegners erstattungsfähig sind, wenn dieser bereits die Zurückweisung der Berufung beantragt hat und der Berufungsführer danach die Berufung zurücknimmt, ohne sie begründet zu haben, konkret, ob der Berufungsgegner dann bereits die volle 13/10-Prozessgebühr gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO erstattet verlangen kann oder nur eine halbe 13/10-Gebühr wegen vorzeitigen Endes des Auftrags gem. § 32 Abs. 1 BRAGO (für halbe 13/10-Gebühr: BAG v. 16.07.2003, a.a.O.; BGH v. 17.12.2002 - X ZB 27/02 -, NJW 2003, 1324; LAG Thüringen v. 12.12.2000 - 8 Ta 138/00 -, MDR 2001, 477 und LAG Berlin, a.a.O.; vgl. zum Streitstand im übrigen: Zöller/Herget, a.a.O.).

    Es ist umstritten, in welcher Höhe die Gebühren des Berufungsgegners erstattungsfähig sind, wenn dieser bereits die Zurückweisung der Berufung beantragt hat und der Berufungsführer danach die Berufung zurücknimmt, ohne sie begründet zu haben, konkret, ob der Berufungsgegner dann bereits die volle 13/10-Prozessgebühr gem. § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO erstattet verlangen kann oder nur eine halbe 13/10-Gebühr wegen vorzeitigen Endes des Auftrags gem. § 32 Abs. 1 BRAGO (für halbe 13/10-Gebühr: BAG v. 16.07.2003, a.a.O.; BGH v. 17.12.2002 - X ZB 27/02 -, NJW 2003, 1324; LAG Thüringen v. 12.12.2000 - 8 Ta 138/00 -, MDR 2001, 477 und LAG Berlin, a.a.O.; vgl. zum Streitstand im übrigen: Zöller/Herget, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 19.11.2008 - 13 Ta 322/08

    Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend"

    Dies ist mit der h.M. abzulehnen (ebenso z. B. BGH vom 9. Oktober 2003, NJW 2004, 73; LAG Thüringen AGS 2001, 286; Gerold/Schmidt/.../, a.a.O.; a. A. OLG Bamberg AGS 2000, 170; BayVGH JurBüro 1994, 349).
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